Home  /  Gardasee  /  Navigationsregeln und Ausstattung für die Schifffahrt auf dem Gardasee

Regeln am Gardasee

Sportboottransporte

In Absprache zwischen der Region Lombardei, der Region Veneto und der Autonomen Provinz Trient erlassene Bestimmungen.

 

Einhaltung der Regeln

Es ist verboten, mit Motor- und Segelbooten mit einer Segelfläche von mehr als 4 m² innerhalb eines 300-Meter-Bereichs von der Küste aus zu navigieren. In diesem 300-Meter-Bereich von der Küste aus dürfen nur Segelboote mit einer Segelfläche von nicht mehr als 4 m², Ruderboote, Tretboote und Windsurfboards fahren. Das Überqueren dieses Bereichs ist senkrecht zur Küste mit einer maximalen Geschwindigkeit von 3 Knoten erlaubt. Die Navigation ist auch in speziell abgegrenzten Badezonen verboten. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt tagsüber 20 Knoten und nachts 5 Knoten. Das Ein- und Auslaufen aus den Häfen muss mit einer Geschwindigkeit von maximal 3 Knoten erfolgen, sowohl beim Ein- als auch beim Auslaufen.

 

Vorfahrtsregeln

In der Navigation haben folgende Einheiten Vorfahrt:

Einheiten für den öffentlichen Linienverkehr. Einheiten für Rettungsdienste, öffentliche Ordnung, Überwachung und andere öffentliche Dienste. Einheiten, die in professionelle Fischereioperationen verwickelt sind. Einheiten, die an professionellen und sportlichen Schleppoperationen beteiligt sind (Banana Boat, Parasailing oder Wasserski). Motor- und Segelboote müssen einen Abstand von mindestens 100 Metern zu Einheiten für den öffentlichen Dienst, Einheiten für professionelle Fischereioperationen und Einheiten für professionelle und sportliche Schleppoperationen einhalten und besondere Vorsicht in der Nähe von Segelschulen walten lassen.

 

Bootausstattung

Die Ausstattung für die Navigation in Binnengewässern, also auf dem Gardasee, muss sich auf die 3-Meilen-Zone beziehen:

1 Rettungsweste pro Person an Bord. Rettungsring mit Leine (30 m). Rauchfackel. 2 Handfeuerzeuge mit rotem Licht. Reguläre Laternen (tagsüber: mindestens eine Taschenlampe mit weißem Licht und Reservebatterien). Akustisches Signal. 1 Pumpe oder andere Absaugvorrichtung (nur für Boote ohne CE-Kennzeichnung). 1 Feuerlöscher der Klasse 13B für Leistungen bis zu 25 PS, Klasse 21B bis zu 200 PS, Klasse 34B über 200 PS.

 

Verbote

Es ist verboten:

die Routen von Einheiten des öffentlichen Schiffsdienstes zu behindern und Manöver zum Anlegen und Andocken zu behindern. Einheiten, die an professionellen Fischereioperationen und Segelregatten beteiligt sind, zu behindern. Einheiten, die Wasserskiläufer, Banana-Boote und Parasailing-Schleppen, innerhalb eines Abstands von weniger als 50 Metern zu folgen oder zu behindern. ohne die vorgesehene Genehmigung oder Autorisierung der zuständigen Behörde, Dämmerungszonen (in Häfen oder an Bojen) unerlaubt zu besetzen oder zu parken. Bojen ohne die vorgesehene Genehmigung der zuständigen Behörde zu setzen. die Verwendung von Windsurfboards oder das Tauchen zu verbieten:

  • Auf der Route der Einheiten im öffentlichen Linienverkehr.
  • In Häfen und in der Nähe ihrer Zugänge.
  • In den für das Baden reservierten Zonen.
  • In den Schilfgebieten.
  • In den Wasserskiläuferkorridoren.

 

Tauchen

Taucher müssen ihre Anwesenheit durch eine Boje mit einer roten Flagge mit weißen diagonalen Streifen signalisieren, ausschließlich beim Apnoetauchen, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Tauchgänge müssen weit weg von Häfen, den Routen der Linienboote und den Wasserskiläuferkorridoren durchgeführt werden. Navigationsgeräte müssen einen Abstand von mindestens 100 Metern zur Boje einhalten. Wasserski (Wakeboard) Es ist bei gutem Wetter, ruhigem See und guter Sicht von 8 bis 20 Uhr in Gewässern, die mindestens 300 Meter von der Küste entfernt sind, erlaubt. Die Skifahrer müssen Rettungswesten tragen. Die Höchstgeschwindigkeit für die Boote beträgt 20 Knoten. Der Abstand zwischen Boot und Skifahrer darf niemals weniger als 12 Meter betragen. Die Bootsführer für Wasserski müssen im Besitz des Bootsführerscheins sein und von einer Person mit Schwimmerfahrung unterstützt werden. Es ist diesen Booten untersagt, zusätzliche Personen außer dem Fahrer und dem Helfer zu transportieren. Die für Wasserski bestimmten Boote müssen über einen großen konvexen Rückspiegel und einen Erste-Hilfe-Kasten verfügen. Es ist untersagt, mehr als 2 Skifahrer zu ziehen. Windsurfen Die Verwendung von Windsurfboards ist tagsüber und nur bei guter Sicht gestattet. Die Verwendung einer Rettungsweste ist vorgeschrieben. Jet-Ski Die Navigation von Jet-Skis unterliegt einzelnen kommunalen Bestimmungen. Daher ist es notwendig, sich an die städtische Polizei zu wenden. Das Freizeitschifffahrtsrecht sieht die Pflicht zum Besitz des Bootsführerscheins vor. Die Verwendung einer Rettungsweste ist obligatorisch. Reinigung Boote müssen vor dem Ausdocken gereinigt werden. Motorboote verboten im Garda Trentino Das Gebiet des oberen Garda Trentino ist dem Segeln und Windsurfen vorbehalten. Das Gebiet erstreckt sich vom Gewässer vor den Küsten von Riva del Garda, Arco, Torbole (ca. 10 km²) und ist für Motorbootnavigation gesperrt. Freizeitsegelboote können den Motor zum Ein- und Ausfahren in Häfen und zum Rückkehren in den Hafen bei Windstille oder berechtigter Notwendigkeit verwenden. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Hafeninspektionen, die städtische Polizei oder die Tourismusbüros.