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Navigationsregeln am Gardasee

  • Notruf: 112
  • Küstenwache: 1530
  • Kanal 16 VHF TX und RX: 156,800 MHz

Verbotene Navigationsbereiche

In einem Küstenstreifen bis zu einer Entfernung von 500 Metern vom Ufer ist die Navigation erlaubt für:

  • Segelboote, Ruderboote, Tretboote und Windsurfboards.
  • Motorboote mit einer Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten, ausschließlich für das An- und Ablegen in einer Bewegung, die senkrecht zur Küste verläuft.

Der geschützte Küstenstreifen wird auf 150 Meter im Golf von Salò, im Golf della Romantica, an der Mündung des Barbarano-Baches und der Rocca di Manerba, rund um die Insel Garda und am Ende des Sirmione-Promontoriums – Punta le Grotte reduziert.

 

ABSOLUTES NAVIGATIONSVERBOT:

  • Zugang in Schilfgebiete
  • In archäologisch oder ökologisch relevanten Zonen, die entsprechend abgegrenzt sind, sowie in einem äußeren Streifen von 300 Metern um diese Zonen
  • In für das Baden reservierten Bereichen, an Stränden, Küstenabschnitten, oder in anderweitig entsprechend abgegrenzten Zonen.

 

Nutzung und Besetzung von Wasserflächen

Die Genehmigung für die Besetzung von Wasserflächen wird von den zuständigen Behörden erteilt. Es ist verboten:

  • Den Hafenbereich unmittelbar neben den Wasserflächen auf einer Breite von mindestens 2,50 Metern zu besetzen.
  • Die Zugangs- und Respektbereiche um die Ausrüstungen für das Zu-Wasser-Lassen, die Rutschen und die Tag- und Nacht-Signalanlagen zu besetzen.
  • Stege, Molen und Anlegestrukturen für öffentliche Dienstleistungsboote für private Zwecke zu besetzen.

 

Provinz Trento

Die Navigation von Motorbooten ist verboten, mit Ausnahmen für:

  • Öffentliche Ordnungsboote im Liniendienst und nicht
  • Öffentliche Linientransporte
  • Professionelle Fischerboote mit einem Motor von nicht mehr als 4,5 kW
  • Jury- und Kontrollboote während autorisierter Sportwettbewerbe
  • Schleppen von Booten im Notfall
  • Segelboote mit Hilfsmotor dürfen diesen auch beim Ein- und Ausfahren aus den Häfen benutzen, sowie bei objektivem Ausbleiben des Winds oder aus begründeter Notwendigkeit Es ist verboten, Segelboote über 6 Meter Länge aus den Häfen segeln zu lassen, außer bei Regattasegeln oder Teilnahme an Übungen und Trainings.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Die Geschwindigkeit muss in Abhängigkeit von folgenden Faktoren angepasst werden:

  • Manövrierfähigkeit des Fahrzeugs (Anhalteentfernung, Verkehrsdichte)
  • Bedingungen der Sichtbarkeit und des Zustands des Sees

 

Höchstgeschwindigkeit erlaubt:

  • 20 Knoten für die Tagesnavigation
  • 5 Knoten für die Nachtzeitnavigation

 

Vorfahrtsregeln

Folgende haben Vorfahrt vor Motorbooten:

  • Öffentliche Dienstboote,
  • Boote des Rettungsdienstes, der öffentlichen Ordnung, Überwachung und anderer Dienste,
  • Alle Motorboote, die von rechts kommen,
  • Alle segelnden Boote,
  • Ruderboote, Kanus, Windsurfboards, Moskitos.

 

Motor- und/oder Segelboote müssen:

  • Mindestens 100 Meter Abstand zu professionell fischenden Booten und öffentlichen Dienstbooten halten,
  • Die Anlege- und Ablegemanöver dieser Boote nicht behindern,
  • Die Fischereimanöver nicht stören,
  • Die an Segelregatten teilnehmenden Boote nicht behindern.

 

ACHTUNG TAUCHER UNTERWASSER

Signalisierung in nationalen Gewässern:

  • Tagsüber: Eine Boje mit Flagge
  • Nachts: Ein intermittierendes gelbes Licht Beide müssen bis zu 300 Meter sichtbar sein.

Das Boot muss vom tauchenden Taucher MINDESTENS 50 METER RADIUS VON DER VERTIKALE

Weiteres und Zusammenfassung:

Navigationsregeln bis zu einer Entfernung von 300 m vom Ufer:

  • Die Navigation ist nur für Segelboote, Ruderboote und Windsurfbretter erlaubt.
  • In den Bereichen Golf von Salò und Romantica zwischen der Mündung des Barbarano-Baches und der Felsformation von Manerba, Insel Garda und dem äußersten Ende der Halbinsel von Sirmione, Punta Grotte, reduziert sich der Abstand zum Ufer auf 150 m.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Knoten/Stunde tagsüber und 5 Knoten/Stunde nachts.
  • An- und Ablegemanöver in Küstennähe müssen senkrecht zur Küste bei einer Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten erfolgen.
  • In Häfen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 3 Knoten beschränkt.
  • Wasserski ist erlaubt bei:
    • Gutem Wetter, ruhigem See und guter Sicht.
    • Von 8 bis 20 Uhr.
    • Mindestens 500 m Abstand von der Küste.
    • Höchstgeschwindigkeit von 25 Knoten.
    • Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste.
  • Nutzung von Windsurfbrettern ist gestattet:
    • Bei guter Sicht.
    • Von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
    • Mit der Pflicht zum Tragen einer Schwimmweste.
  • Tauchgänge müssen:
    • Weit weg von Häfen, Bootsrouten und Wasserskikorridoren durchgeführt werden.
    • Durch eine Boje mit roter Flagge und weißem Diagonalstreifen gekennzeichnet sein.
    • Von einem Begleitboot unterstützt werden, es sei denn, der Tauchgang beginnt von der Küste.
    • Fahrzeuge müssen einen Abstand von mindestens 100 m von der Boje halten.
  • Für das Fahren eines Wasserscooters:
    • Ist der Besitz eines Bootsführerscheins obligatorisch.
    • Müssen die Navigationsregeln und etwaige kommunale Anordnungen eingehalten werden

AUSRÜSTUNG AN BORD

Die Ausrüstung für diejenigen, die auf Binnengewässern navigieren, also auf dem Gardasee, muss sich auf die 3-Meilen-Zone beziehen, daher: AUFBEWAHRUNGSTASCHE MIT:

  1. Rettungsweste pro Person an Bord für Erwachsene 100 N ISO12402
  2. Rettungsring mit Wurfleine (30 m).
  3. Rauchfackel.
  4. Zwei Handfackeln mit rotem Licht.
  5. Vorschriftsmäßige Beleuchtung (bei Nacht Navigation: mindestens eine weiße Taschenlampe mit Ersatzbatterien).
  6. Gas-Signalhorn
  7. Eine Pumpe oder ein anderes Entwässerungswerkzeug (nur für Boote ohne „CE“-Kennzeichnung).
  8. Ein Feuerlöscher Typ 13 B für Leistungen bis zu 25 PS, Typ 21 B bis zu 200 PS, Typ 34 B über 200 PS.
  9. Bootshaken
  10. Ankerleine D.8 mm x 30 m.

Anker 2,5 Kg

Flagge Italiens 20×30 cm